Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) in Bayern
Endlich wurde eine Entscheidung getroffen und die Anträge können ab 15. Mai 2023 online auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden.
Details unter: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php