Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) in Bayern

Unterstützung für Sport- und Schützenvereine – Anträge auf Energiepreiszuschüsse können beantragt werden

 

Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) in Bayern

 

Endlich wurde eine Entscheidung getroffen und die Anträge können ab 15. Mai 2023 online auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden.

 

Details unter: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php

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