Führungszeugnis/Gewerbezentralregister (GZR)

FührungszeugnisFÜHRUNGSZEUGNIS

Das Führungszeugnis ist ein Auszug in dem neben den vollständigen Personalien hauptsächlich aufgeführt wird ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

 

Bürger können das Führungszeugnis im Meldeamt beantragen. Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Bei Beantragung ist Ihr Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

 

Das Führungszeugnis kann aber auch Online über das Bürgerservice-Portal beantragt werden.

 

Die Beantragung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

 

Das Führungszeugnis wird durch das Bundeszentralregister in Bonn erstellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 10 Tage.

 

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,-- Euro.

 

Ein Führungszeugnis, das Sie für private Zwecke benötigen (z. B. Einstellung in einem privaten Unternehmen) wird an Ihre Meldeadresse geschickt.

 

Sollten Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen (z. B. Einstellung bei einer Behörde) ist der genaue Verwendungszweck sowie die Anschrift der Behörde nötig.

 

In diesem Fall wird das Führungszeugnis direkt an die jeweilige Behörde geschickt.

 

Informationen im Internet: Bundesamt für Jusitz

 

 

GZRGEWERBEZENRALREGISTER (GZR)

Die Auskunft beinhaltet alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.

 

Privatpersonen müssen die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.

 

Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.

 

Das GZR kann aber auch Online über das Bürgerservice-Portal beantragt werden.

 

Die Gebühr für einen Gewerbezentralregisterauszug beträgt 13.-- Euro.

 

Die Auskunft wird grundsätzlich an den Antragsteller übersandt. Die Übersendung an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Für bestimmte Auskünfte kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantragt werden. Diese Ausnahmeregelung erstreckt sich abschließend auf Auskünfte

  • für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung,
  • für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie
  • für die Vorbereitung der Entscheidung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Abs. 1 GewO.

Bei allen anderen Verwendungszwecken ist die Übersendung der Auskunft nur an den Antragsteller möglich.

 

Informationen im Internet: Bundesamt für Jusitz

 

Ansprechpartner:

Meldeamt der Gemeinde Reichertshausen

Pfaffenhofener Str. 2

85293 Reichertshausen

 

Telefon: 08441/858-22 oder -23

Telefax: 08441/858-58

E-Mail: einwohnermeldeamt@reichertshausen.de

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 8.15- 12.00 Uhr, Donnerstag 15.00 - 19.30 Uhr

Drucken