Plakatierverordnung

Die Gemeinde Reichertshausen hat eine Verordnung über öffentliche Anschläge (Plakatierverordnung) erlassen.

 

Somit ist die Auffstellung von Plakaten genehmigungspflichtig.

Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Die Genehmigung mit den entsprechenden Auflagen wird Ihnen dann zugesandt.

Die Genehmigung ist kostenfrei.

Plakate, die ohne vorherige Genehmigung aufgestellt werden, werden umgehend von uns entfernt.

 

AUFLAGEN:

 

Es dürfen im gesamten Gemeindegebiet Reichertshausen nur 5 Plakatständer (max. Größe DIN A 1) aufgestellt werden und zwar 2 in Reichertshausen (mit Mindestabstand von 100 m) und je 1 Ständer in den Ortsteilen Lausham, Pischelsdorf und Steinkirchen.

Die Plakate dürfen 14 Tage vor der Veranstaltung angebracht werden und müssen 3 Tage nach der Veranstaltung wieder entfernt werden.
Sollten die Plakate länger stehen, werden sie von uns entfernt. Die Kosten für die Beseitigung werden wir Ihnen dann in Rechnung stellen.

Die Werbeträger dürfen nicht im Bereich der Ortstafeln und auch nicht im Bereich des Verkehrskreisels aufgestellt werden.

Die Werbeträger müssen immer eine Verbindung zum Boden haben. Sie dürfen weder den Straßenverkehr noch den Fußgängerverkehr behindern. Das Anbringen der Werbeträger auf Augenhöhe oder über Kopf wird nicht gestattet.

 

 

Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren.

Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.

Der Abstand der aufzustellenden Plakate muss mindestens 100 Meter betragen.

Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.

Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden. Es dürfen keine Löcher gegraben werden.

Die Werbeträger können an Laternenmasten oder Verkehrsschilder des ruhenden Verkehrs (mit Hilfe von Kabelbindern) befestigt werden. Durch die Befestigung dürfen keine Beschädigungen entstehen.

Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein so sind sie in Stand zu setzen.

Die Werbeträger müssen mit Anschrift und Rufnummer des für die Veranstaltung verantwortlichen Unternehmers versehen sein.

Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.

Sollten die Werbeträger Anlass zur Beanstandung geben, sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen.

 

 

Für weiter Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

 

 

Ansprechpartner:

Ordnungsamt  der Gemeinde Reichertshausen

Pfaffenhofener Str. 2

85293 Reichertshausen

 

Frau Schmid

Telefon: 08441/858-22

Telefax: 08441/858-58

E-Mail: michaela.schmid@reichertshausen.de

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 8.15 - 12.00 Uhr, Donnerstag 15.00 - 19.30 Uhr

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