Todesfall

Infos zu Sterbefälle:

 

Das Standesamt Reichertshausen ist für die Beurkundung aller Sterbefälle zuständig, die auf dem Gebiet der Gemeinde Reichertshausen eintreten.

 

Soweit der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus eintritt, ist er von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.

 

Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt.

 

Der Termin für eine Bestattung wird vom Standesamt - Friedhofsverwaltung - in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt festgesetzt. Die Beisetztung kann frühestens 48 Stunden und muss spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen, wobei Wochenenden und Feiertage nicht mitgezählt werden.

 

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung verschiedenen Urkunden, mit denen der Familienstand des/der Verstorbenen nachgewiesen wird. Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, beurkundet das Standesamt den Sterbefall.

 

 

Notwendige Unterlagen:

Todesbescheinigung

Sterbefallanzeige

Nachweis über den Familienstand des Verstorbenen

Falls möglich, Kopie des Ausweises des Verstorbenen, zumindest aber Auskunft über des Staatsangehörigkeit des Verstorbenen

 

Die Unterlagen bitten wir Sie im Original vorzulegen.

 

Für weitere Informationen zu Friedhöfen sowie zur Friedhofsverwaltung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

 

 

Ansprechpartner:

Standesamt

Rathaus Reichertshausen, Zimmer 06 EG

Pfaffenhofener Str. 2

85293 Reichertshausen 

 

Frau Sandra Neumeier

Tel.: 08441/858-50

Fax: 08441/858-58

E-Mail: sandra.neumeier@reichertshausen.de

 

Frau Katrin Bitscher

Tel.: 08441/858-51

Fax: 08441/858-58

E-Mail: katrin.bitscher@reichertshausen.de

 

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 8.15- 12.00 Uhr, Donnerstag 15.00 - 19.30 Uhr

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