Gemeinde bittet um Erfüllung der Bürgerpflichten

Gemeinde bittet um Erfüllung der Bürgerpflichten

Gemeinde bittet um Erfüllung der Bürgerpflichten

Reinhaltung der Straßen und Gehsteige

 

Grün ist Leben. grüne Gärten, Bäume und Pflanzen sind ein Stück Lebensfreude, machen das Leben gerade auf dem Land so liebenswert. Doch in manchen Fällen kann dies auch zu Problemen führen. Die Gemeinde Reichertshausen kann ein Lied von einem Problem singen, das ihr immer wieder Sorgen macht. Nach der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen“ ist jeder Bürger verpflichtet, regelmäßig die Gehwege zu reinigen.

Nur: Nicht alle tun das und das kostet auf lange Sicht der Gemeindekasse und damit allen Bürgern viel Geld.

 

Auch in diesem Jahr wird die umfangreiche Frühjahrskehrung (alle Straßen)
durchgeführt, voraussichtlich in der 12. Kalenderwoche 24. bis 27. März 2021

 

Soweit das Streumaterial nicht für eigene Zwecke genutzt werden kann, bitten wir Sie, den Splitt rechtzeitig vorher von den Straßen bzw. Gehwegen in die seitliche Fahrbahnrinne zu kehren. Kehren Sie das Material dabei nicht zu Häufchen zusammen, da diese von der Kehrmaschine nicht vollständig aufgenommen werden können und kehren Sie den Splitt bitte auch nicht in die Gullyabläufe.

 

Darüber hinaus werden die Hauptverkehrsachsen in unserer Gemeinde alle 6 Wochen von einer beauftragten Firma gekehrt. Den Termin für die einmalige Frühjahrskehrung (Verschiebung bei schlechter Witterung möglich) können Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Reichertshausen unter der Rubrik „Aktuelles“ nachlesen. Außerdem wird dieser auch im Pfaffenhofener Kurier unter der Rubrik „Landkreis-Magazin“ veröffentlicht.

Am 21.01.2021 ist eine neue Verordnung zur Straßenreinigung in Kraft getreten, welche auf der Homepage der Gemeinde (hier) einsehbar ist.

 

  • Außerdem sind die Flächen regelmäßig von Gras und Unkraut zu befreien.
    Die im letzten Jahr begonnenen Überprüfungen werden heuer fortgesetzt! Wir weisen deshalb auf folgendes hin:

Die Straßenanlieger müssen die Gehwege in ganzer Breite und die Straßen jeweils zur Mitte reinigen. Lediglich auf den überörtlichen, d. h. wegen ihrer Frequentierung gefährlichen Straßen (Bundesstraße 13, Staatsstraße nach Jetzendorf, Kreisstraße von Steinkirchen nach Langwaid) hat der Anlieger neben dem Gehweg nur ein Teilstück der Straße in einer Breite von 0,5 Meter sauber zu halten.

Es geht dabei nicht nur um ein schönes Ortsbild, sondern auch um die Sicherheit auf Straßen und Gehwegen. Wird der Gehweg sowie die Straßen nicht gereinigt, setzen sich beispielsweise Pflanzensamen fest, welche die Teerdecke aufbrechen und dann hohe Kosten verursachen. Von solchen Aufbrüchen geht des Weiteren eine erhebliche Unfallgefahr für Fußgänger aus. Dies kann sogar Haftpflichtfälle nach sich ziehen, bei denen dann auch der Grundstücksbesitzer bei Stürzen oder dgl. entlang seinem Grundstück herangezogen werden kann.

 

  • Neben dem Reinigen der Straßen und Gehwege ist auch die Freihaltung der Einläufe der Straßensinkkästen keine Gefälligkeit sondern eine sehr wichtige Bürgerpflicht, da sie die Sauberkeit und einen optimalen Wasserabfluss zum Wohl der Allgemeinheit gewährleisten. Beim Entleeren der Straßensinkkästen hilft der gemeindliche Bauhof mit, in dem die Mitarbeiter zweimal jährlich die Sinkkästen entleeren. Bei starkem Schmutzeintrag reicht dies aber nicht aus. Für diese Fälle werden dann die Grundstücksanlieger um eine Mitwirkung gebeten.
  • Eine weitere Verpflichtung gilt für Bäume und Sträucher:

Diese dürfen nicht so wachsen, dass sie auf Gehwege hängen oder im schlimmsten Fall Sichtdreiecke bei Straßeneinmündungen oder Kreuzungen verdecken.

 

Die Gemeindeverwaltung appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, zum Wohl der Allgemeinheit und auch im Eigeninteresse all die vorgenannten Dinge nicht als lästiges Nebenbei, sondern als wichtige Pflicht zu erkennen. Damit wird auch erreicht, dass Sie in einem Schadensfall nicht zu einer evtl. Mithaftung bzw. Schadensersatzforderung herangezogen werden können. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis sowie Ihre Mitwirkungsbereitschaft!

 

Ihre Gemeindeverwaltung

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