Online-Antrag: Übermittlungssperre

Datenübermitllungssperre

Sie haben die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung zu widersprechen:

  • NEU: Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 18 Abs. 7 MRRG)
  • Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (Art. 32 Abs. 1 MeldeG)
  • Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerber für diese sowie an die Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (Art. 32 Abs. 2 MeldeG)
  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (Art. 32 Abs. 3 MeldeG)
  • Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören (Ar. 29 Abs. 2 MeldeG)
  • Internetauskünfte - Widerspruch gegen einfache Melderegisterauskünfte im automatisierten Abruf über das Internet (Art. 31 Abs. 3 MeldeG)

 

Der Widerspruch gilt grundsätzlich unbefristet, muss aber nach Wegzug und späterem Wiederzuzug erneuert werden.

 

Auskunftssperre

Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Familienname, Vorname, Doktorgrad sowie Anschrift) erteilen.

Die Melderegisterauskunft kann auf schriftlichen Antrag des Meldepflichtigen eingeschränkt werden, wenn der Betroffene dem Bürgerbüro das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

 

Falls Sie eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre beantragen wollen, hält das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Reichertshausen Formulare für eine entsprechende Erklärung bereit.

 

Natürlich können Sie die Beantragung auch online durchführen:

Antrag auf Auskunfts- und Übermittlungssperre

 

Ansprechpartner:

Frau Michaela Schmid

Pfaffenhofener Straße 2

85293 Reichertshausen

Tel. 08441/858-22

E-Mail: michaela.schmid@reichertshausen.de

 

Frau Veronika Vogel

Pfaffenhofener Straße 2

85293 Reichertshausen

Tel. 08441/858-23

E-Mail: veronika.vogel@reichertshausen.de

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 08.15 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 15.00 bis 19.30 Uhr

Drucken