Das Standesamt Reichertshausen ist für die Beurkundung aller Sterbefälle zuständig, die auf dem Gebiet der Gemeinde Reichertshausen eintreten.
Soweit der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus eintritt, ist er von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.
Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt.
Der Termin für eine Bestattung wird vom Standesamt - Friedhofsverwaltung - in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt festgesetzt. Die Beisetztung kann frühestens 48 Stunden und muss spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen, wobei Wochenenden und Feiertage nicht mitgezählt werden.
Das Standesamt benötigt zur Beurkundung verschiedenen Urkunden, mit denen der Familienstand des/der Verstorbenen nachgewiesen wird. Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, beurkundet das Standesamt den Sterbefall.
Notwendige Unterlagen:
Todesbescheinigung
Sterbefallanzeige
Nachweis über den Familienstand des Verstorbenen
Falls möglich, Kopie des Ausweises des Verstorbenen, zumindest aber Auskunft über des Staatsangehörigkeit des Verstorbenen
Die Unterlagen bitten wir Sie im Original vorzulegen.
Für weitere Informationen zu Friedhöfen sowie zur Friedhofsverwaltung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.
Ansprechpartner:
Standesamt
Rathaus Reichertshausen, Zimmer 06 EG
Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen
Frau Sandra Neumeier
Tel.: 08441/858-50
Fax: 08441/858-58
E-Mail: sandra.neumeier@reichertshausen.de
Frau Katrin Bitscher
Tel.: 08441/858-51
Fax: 08441/858-58
E-Mail: katrin.bitscher@reichertshausen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 8.15- 12.00 Uhr, Donnerstag 15.00 - 19.30 Uhr