Meldeauskünfte

Sie können vom Meldeamt der Gemeinde Reichertshausen bei Bedarf Auskunft über die aktuelle Meldeadresse von Personen erhalten, die in Reichertshausen wohnen bzw. früher wohnhaft waren.

 

 

Aus Gründen des Datenschutzes darf lediglich die Adresse selbst, nicht aber Angaben zu Geburtstagen, Datum des Umzuges, Angaben zu Familienangehörigen mitgeteilt werden.

 

 

Anfragen können schriftlich (mit Beilegung der Auskunftsgebühr in Form von Bargeld oder eines Verrechnungsschecks) oder persönlich erfolgen.

 

Eine Überweisung der Auskunftsgebühr ist nicht möglich.

 

 

Telefonische Meldeauskünfte sind bei privaten Anfragen nicht möglich.

 

Schriftliche Anfragen stellen Sie bitte an die unten genannte Adresse.

 

 

Bei Personen mit Auskunftssperren wegen Gefahr für Leib und Leben kann keinerlei Auskunft erteilt werden.

Weitere Informatioen hierzu erhalten Sie im Meldeamt.


Meldeanfragen durch Großkunden können über das Internet gestellt werden.

Informationen erhalten Sie unter: www.zemaonline.de

 

 

KOSTEN:

 

Die Gebühren für eine einfache Meldeauskunft betragen seit dem 01.07.2007 pro nachgefragter Person 10,00 Euro.

 

 

 

Ansprechpartner:

Einwohnermeldeamt der Gemeinde Reichertshausen

Pfaffenhofener Str. 2

85293 Reichertshausen

 

Telefon: 08441/858-22 oder -23

Telefax: 08441/858-58

E-Mail: einwohnermeldeamt@reichertshausen.de

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 8.15- 12.00 Uhr, Donnerstag 15.00 - 19.30 Uhr

 

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