Fundamt der Gemeinde Reichertshausen

Sie haben etwas verloren? Oder gar gefunden? Dann sind Sie hier genau richtig! Das Fundamt ist  Anlaufstelle für alle Fundsachen im Gemeindegebiet von Reichertshausen. Hier werden sie gesammelt, registriert und - wenn möglich - dem Eigentümer zurückgegeben.

 

Das Fundamt verwahrt die Fundgegenstände für die Dauer von 6 Monaten. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt, und hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch der Fundsache verzichtet, wird die Fundsache öffentlich versteigert.

Termine für die Versteigerungen werden im Gemeindlichen Mitteilungsblatt "BLICKPUNKT" sowie auf der Homepage rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Fundamt der Gemeinde Reichertshausen

Frau Schmid

Telefon: 08441/858-22

Fax: 08441/858-58

E-Mail: michaela.schmid@reichertshausen.de

Rathaus Reichertshausen, Pfaffenhofener Str. 2, 85293 Reichertshausen

Zimmer 02, EG

Öffnungszeiten:

Mo - Mi     8.15 - 12.00 Uhr

Do           15.00 - 19.30 Uhr

 

 

Kleiner Ratgeber - Fundsache und Finder

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den Paragraphen 965 bis 984  welche Rechte und Pflichten Finder und Verlierer haben.

» Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

Sie haben etwas verloren?

 

Sollten Sie im Gemeindegebiet Reichertshausen etwas verloren haben, kann Ihnen vielleicht das Fundamt helfen. Fundgegenstände werden in der Regel beim Fundamt abgegeben oder angezeigt.

 

Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z. B. Ausweispapieren), informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich.

 

Haben Sie eine Geld- oder Kreditkarte verloren? Oder gar die ganze Gelbörse? Denken Sie an die Sperrung der Karte(n).

 

Sie können natürlich gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail nachfragen, ob etwas von Ihnen verlorenes/vermisstes in unserem Fundamt abgegeben wurde. Denken Sie aber bitte daran, dass es unter Umständen einige Tage dauern kann, bis eine Fundsache den Weg ins Fundamt findet.

Für einige Fundachen ist eine perönliche Vorsprache empfehlenswert, besonders, wenn es sich um Dinge handelt, die schlecht zu beschreiben sind und in Massen gefunden werden (Brillen, Kleidung, Schirme, Schlüssel, etc.).

Wir nehmen ihre Verlustanzeige natürlich auf.

 

Suchen Sie Ihr Tier, wenden Sie sich bitte an das Tierheim in Pfaffenhofen a.d.Ilm (Tierschutzverein Pfaffenhofen, Scheyerer Straße 11, 85276 Pfaffenhofen, Tel. 08441/490244, Fax 08441/490245, E-Mail: Info@Tierschutzverien-pfaffenhofen.de) bzw. Neuburg/Schrobenhausen (Tierschutzberein Neuburg/Schrobenhausen, Tierheim 1, 86643 Rennertshofen, Tel. 08431/44288, Fax 08431/617701, E-Mail: info@tierschutzverein-neuburg.de).

Sie können natürlich auch bei uns nachfragen, ob Ihr Tier gefunden wurde. (Tel. 08441/85-22, Frau Schmid)

 

 

Sie haben etwas gefunden?

 

Sollten Sie eine verlorene Sache im Gemeindegebiet Reichertshausen finden und sie an sich nehmen, müssen Sie dies im Fundamt melden, sofern Sie die Sache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.

 

Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht , auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundachen. Dies gilt insbesonder für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (z. B. schrottreife Fahrräder oder Mopeds; unbrauchbare Fahrzeugreifen; zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke).

 

Die Fundachen werden beim Fundamt erfasst. Das Fundamt wid versuchen, den Eigentümer oder die Eigentümerein zu ermitteln. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht möglich.

 

Fundsachen geben Sie bitte direkt beim Fundamt ab oder melden den Fund formlos an. 

Fundtiere melden sie bitte dem Tierheim in  Pfaffenhofen a.d.Ilm (Tierschutzverein Pfaffenhofen, Scheyerer Straße 11, 85276 Pfaffenhofen, Tel. 08441/490244, Fax 08441/490245, E-Mail: Info@Tierschutzverien-pfaffenhofen.de) bzw. Neuburg/Schrobenhausen (Tierschutzberein Neuburg/Schrobenhausen, Tierheim 1, 86643 Rennertshofen, Tel. 08431/44288, Fax 08431/617701, E-Mail: info@tierschutzverein-neuburg.de).

 

 

Öffentliche Versteigerung

Die Termine werden mittels amtlicher Bekanntmachung in der Presse, im gemeindlichen Mitteilungsblatt "BLICKPUNKT" und auf der Homepage veröffentlicht.

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