Gartenzähleruhr

Merkblatt über die Voraussetzung zur Installation und Nutzung eines
Gartenwasserzählers

 

Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Reichertshausen ist die Nutzung eines Gartenwasserzählers und somit der Abzug des für die Gartenbewässerung genutzten Frischwassers von den Abwassergebühren zugelassen.
In diesem Zusammenhang ist jedoch folgendes zu beachten:

 

1.
Die beabsichtigte Nutzung eines solchen separaten Wasserzählers zur Gartenbewässerung ist schriftlich mit beiliegendem Formblatt zu beantragen.
2.
Zum Nachweis ist an der hausinternen Zuleitung im Gebäude (z. B. Kellerraum oder dgl.) zu der Verbrauchsstelle (in der Regel ein Wasserhahn im Freien) ein geeichter Wasserzähler (sog. „Naßläufer“) durch ein zugelassenes Installationsunternehmen einzubauen.
3.
Über diesen Einbau ist eine Bestätigung durch das Installationsunternehmen der Gemeinde vorzulegen.
4.
Dieser geeichte Gartenwasserzähler wird vom Wasserwerk der Gemeinde Reichertshausen abgenommen und verplombt. Die Gemeinde wird diese Gartenwasserzähler in unregelmäßigen Abständen kontrollieren, da das hierüber verwendete Trinkwasser ausschließlich zur Gartenbewässerung verwendet werden darf.
5.
Alle 6 Jahre ist der geeichte Garten-Wasserzähler gemäß den Bestimmungen des Eichgesetzes nachzueichen oder gegen einen neuen geeichten Wasserzähler auszutauschen.
6.
Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass die vorgenannte Regelung für Gartenwasserzähler ausschließlich für die Bewässerung des Gartens gilt. Befindet sich auf dem Grundstück aber ein Swimmingpool, ist dafür kein Abzug möglich! Der Grund hierfür liegt darin, dass Schwimmbädern zur Reinhaltung des Wassers Chemikalien zugesetzt werden müssen. Die entsprechenden Rückstände führen dazu, dass es sich um belastetes Abwasser handelt, das nur über die Kanalisation abgeleitet werden darf.
7.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften bzw. Regelungen stellt eine leichtfertigte Abgabeverkürzung (grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz) dar. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit bis zu maximal 2.500 € geahndet werden kann.
8.
Wie wirkt sich solch ein Gartenwasserzähler aus, was kostet der Einbau, was kann man sich ersparen? Nach den Informationen, welche die Gemeindeverwaltung erhalten hat, ist bei der Erstinstallation mit Kosten in Höhe von ca. 200,00 bis 230,00 € zu rechnen. Die Kosten für den Austausch des Wasserzählers nach Ablauf der Eichzeit belaufen sich auf ca. 100,00 €. Für die Verplombung der Wasserzähler wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Damit wird dem erhöhten Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand Rechnung getragen.
Beispiel: Bei einer angenommenen verbrauchte Menge Gartenwasser im Jahr in Höhe von 25 m³ ergibt sich eine Ersparnis bei der Abwassergebühr von derzeit 76,75€
(25 m³ x 3,07 € = 76,75 €).
Nach den vorliegenden Erkenntnissen des Wasserwerkes wird der Verbrauch des Trinkwassers zur Gartenbewässerung sehr häufig überschätzt.
Aufgrund der aufgezeigten nicht unerheblichen Investitions- und Unterhaltungskosten sowie der verhältnismäßig geringen Einsparungssumme sollte jeder, der sich für einen Gartenwasserzähler interessiert, die Entscheidung hierzu genau überlegen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Jofer unter der Telefonnummer 08441/858-30 Herr Hammerschmid, Wassermeister, unter 0175/2643280 gerne zur Verfügung.

 

Das Merkblatt können Sie gerne als PDF runterladen.

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