Beiträge
Beiträge müssen stets für das ganze Kindergartenjahr entrichtet werden, da auch bei Krankheit des Kindes und während der Ferien Personal- und Sachkosten weiterlaufen.
Monatliche Beitragshöhe:
Die zu entrichtenden Beiträge bemessen sich nach der von Ihnen gebuchten Betreuungszeit.
Gebühren für die Betreuungszeit September 2025
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bis 4 Stunden
Betreuungszeit
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171,00 € |
bis 5 Stunden
Betreuungszeit
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187,00 € |
bis 6 Stunden
Betreuungszeit
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207,00 € |
bis 7 Stunden
Betreuungszeit
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225,00 € |
bis 8 Stunden
Betreuungszeit
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246,00 € |
bis 9 Stunden
Betreuungszeit
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268,00 € |
bis 10 Stunden
Betreuungszeit
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285,00 € |
Von den Gebühren sind noch jeweils 100 € Elternbeitragsbonus vom Staat abzuziehen!
Spiel- und Getränkegeld
Bitte beachten Sie, dass Sie nur die von Ihnen gebuchte Betreuungszeit in Anspruch nehmen.
Sofern Sie einen längeren Betreuungsbedarf haben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der Leitung des Kindergartens in Verbindung.
Bei einer Inanspruchnahme des Kindergartens über die gebuchte Betreuungszeit hinaus, erfolgt eine entsprechende Nachberechnung der zu entrichtenden Kindergarten-Gebühr.
Die Abrechnung dieser monatlichen Gebühren erfolgt über die Gemeindeverwaltung. Bitte erteilen Sie hierzu eine Einzugsermächtigung.
Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen ist auf Antrag möglich. In besonderen Fällen übernimmt das Jugendamt ganz oder teilweise die Kosten für den Kindergartenbesuch.
Auch für Schulanfänger ist der Kindergartenbeitrag zum Schluss des Kindergartenjahres noch für den Monat August zu entrichten.
Das Essensgeld der Mittagskinder wird gesondert und zwar direkt über den Kindergarten abgewickelt. Bitte erteilen Sie uns auch hierzu eine Einzugsermächtigung. Eine Barzahlung ist ebenfalls möglich.
Für das frisch zubereitete Mittagessen (Sachkosten und Küchenhilfe) ist der jeweilige Selbstkostenpreis zu entrichten. Die komplette Mahlzeit (Hauptspeise mit Vor- und/oder Nachspeise) kostet derzeit 4,50 Euro. Darin enthalten ist auch ein Beitrag für die erforderliche Küchenhilfe. Sollten die vorgenannten Selbstkostenpreise nicht mehr kostendeckend sein, so werden die Kostenbeiträge mit Beginn des Monats, der auf die neue Kostenabrechnung folgt, entsprechend angehoben.