Geburt

Die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes unverzüglich mitgeteilt werden.

 

Bei Geburten im Krankenhaus müssen Sie den Vornamen und Nachnamen Ihres Kindes bereits angeben. Mit weiteren Unterlagen wird die Geburtsanmeldung dem Standesamt  des Geburtsortes durch das jeweilige Krankenhaus mitgeteilt.

 

 

Beurkundung der Geburt

Vor- und Nachnamen von Kindern

Anerkennung der Vaterschaft

 

 

Ansprechpartner:

Standesamt

Rathaus Reichertshausen, Zimmer 06 EG

Pfaffenhofener Str. 2

85293 Reichertshausen 

 

 

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