Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Liebe Gemeindebürger*innen,
derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Dies kann bis zum 02.02.2025 dauern.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist online ab dem 27.01.2025 bis einschließlich 17.02.2025 über unsere Homepage möglich. Gerne können Sie hier auch den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung benutzten.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Wahlunterlagen erst nach dem Erhalt der Stimmzettel versandt werden können. Dies wird, auf Grund der Kurzfristigkeit, voraussichtlich erst ab 10. Februar stattfinden!
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung hierfür nachweisen. Die Vollmacht finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Bitte beachten Sie folgenden Termine:
- Beantragung der Briefwahlunterlagen: Ab sofort bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr
- Rücksendung der Wahlbriefe/Eingang im Wahlamt: Spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, bis 18:00 Uhr
Briefwahl vor Ort im Rathaus
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort im Rathaus durchzuführen. Dazu können Sie während der regulären Öffnungszeiten (frühestens ab Vorliegen der Stimmzettel, vss. 10.02.2025) persönlich erscheinen und erhalten dann die Wahlunterlagen. Bitte bringen Sie hierzu die Wahlbenachrichtigung sowie den Personalausweis oder Reisepass mit. Diese Option bietet sich besonders für diejenigen an, die den Postweg vermeiden möchten oder eine persönliche Abgabe bevorzugen. Bitte erkundigen Sie sich vorher im Rathaus ob die Stimmzettel bereits vorliegen!
Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin. https://www.bundeswahlleiterin.de/